Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.hss-hb.de veröffentlichten Webauftritt der Helmut Schmidt Schule.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
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Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
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Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf [Unzutreffendes streichen]
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einer von [Name der Prüfinstitution ergänzen] am [Datum] / im Zeitraum von [Datum bis Datum]vorgenommenen Bewertung durch [genauere Beschreibung des Bewertungsverfahrens ergänzen].
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einer am [Datum] / im Zeitraum von [Datum bis Datum] durchgeführten Selbstbewertung
[Für den Fall, dass ausnahmsweise keine vollständig barrierefreie Gestaltung erfolgt ist, dient folgender Abschnitt, d.h. dieser Abschnitt kann auch komplett entfallen, wenn das Angebot vollständig barrierefrei ist.]
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
[Bitte listen Sie jede Barriere auf. Bei gleichen Barrieren, können diese gruppiert werden.]
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Barriere:
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Beschreibung
[Bitte benennen Sie die Teile des Inhalts oder der Funktionen, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind. Wenn möglich, benennen Sie das zugehörige Kriterium der EN 301549 mit Bezug auf die referenzierte WCAG]-
Maßnahmen
[Bitte beschreiben Sie, welche Maßnahmen getätigt werden, um die Barriere zu beheben.] -
Barrierefreie Alternative
[Nur falls diese in Ausnahmefällen vorhanden sein sollte: Bitte geben Sie an, welche barrierefreie Möglichkeit es gibt, an die Informationen zu gelangen.]
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Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):
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Teilbereich:
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Beschreibung
[Führen Sie die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen auf, für die Sie die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach BremBGG § 13 (5) geltend machen.] -
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
[Wenn die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Ihnen eine Ausnahmegenehmigung wegen unverhältnismäßiger Belastung erteilt hat, verlinken Sie diese bitte, ansonsten begründen Sie bitte Ihre unverhältnismäßige Belastung.] -
Barrierefreie Alternative
[Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]
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Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
[Hier Kontaktangaben der Ansprechperson angeben wie Name, E-Mail oder Link zu Kontaktformular, Telefonnummer]
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.